Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben haben in allen Schulformen – und somit auch am Gymnasium – Anspruch auf individuelle Förderung.
Das schuleigene LRS-Förderkonzept liefert den Handlungsrahmen für den schulischen Umgang mit LRS am Schwalmgymnasium.
Es soll vor allem die schnellstmögliche Feststellung des nötigen Förderbedarfs, eine kontinuierliche Förderung, die Kooperation mit allen Beteiligten (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, ggf. Vertreter anderer Bildungseinrichtungen) sowie die Förderung eines zunehmend eigenverantwortlichen Lernens der betroffenen Schülerinnen und Schüler sicherstellen.
Im Sinne einer gemeinsamen pädagogischen Orientierung des Kollegiums und Kontinuität im Umgang mit LRS beschreibt das Konzept die verschiedenen Handlungsaspekte des Förderprozesses (Diagnose einer LRS, individuelle Förderplanung mit Dokumentation und Evaluation, Zusammenarbeit mit den Eltern und außerschulischen Institutionen sowie schulrechtliche Grundlagen).
Da gerade beim Thema LRS einer nur-schulischen Förderung deutliche Grenzen gesetzt sind, ist die zwischen allen Beteiligten (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern) abgestimmte und gemeinsam verantwortete Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen von grundlegender Bedeutung für eine erfolgreiche Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler.